Branchenallianz kritisiert Kürzungen im Verkehrshaushalt

Die Wirtschafts- und Verkehrsverbände äußern großes Unverständnis und Sorge bezüglich der geplanten Kürzungen im Verkehrsetat des Bundeshaushalts 2025. Diese Kürzungen stehen in starkem Gegensatz zur aktuellen Lage der Verkehrsinfrastruktur: Viele Verkehrswege, Brücken und Schleusen sind in einem kritischen Zustand, Netzlücken müssen dringend geschlossen werden, und der Bedarf an Digitalisierung ist enorm. Dies gefährdet zunehmend den Wirtschaftsstandort Deutschland und macht ihn für Industrie und Handel unattraktiver. Setzt sich diese Entwicklung fort, wird Deutschland die Anforderungen an die Transeuropäischen Verkehrsnetze bald nicht mehr erfüllen können. Auch im benachbarten EU-Ausland wird die marode Infrastruktur Deutschlands mit Sorge betrachtet.

Die aktuelle Situation steht im Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, die Verkehrsinfrastruktur klimaresilient, leistungsfähig und zukunftssicher zu gestalten. Die Bedarfe der verschiedenen Verkehrsträger für Erhaltung, Ausbau und Neubau sind bekannt und anerkannt. Daher ist es notwendig, die Investitionslinien im Bundeshaushalt 2025 wieder auf das ursprünglich geplante Niveau anzuheben und diese auch in den Folgejahren fortzuschreiben.

Dringend notwendige Maßnahmen sind:

  1. Fortführung der Budgets für die Erhaltung der Verkehrswege auf dem Niveau von 2024, angepasst an die Baukostensteigerungen.
  2. Fortsetzung des Investitionshochlaufs der Verkehrsträger wie im Regierungsentwurf vom Herbst 2023 für den Bundeshaushalt 2024 geplant, inklusive Inflationsausgleich.
  3. Ausbau der für die Transformation notwendigen Infrastruktur, wie im Entwurf 2023 für den Klima- und Transformationsfonds für 2024 vorgesehen, inklusive Inflationsausgleich.
  4. Beschleunigung der Digitalisierung der Verkehrsträger zur Steigerung von Effizienz und Leistung.
  5. Sicherstellung der Planungssicherheit durch ausreichende Verpflichtungsermächtigungen und Finanzierungsvereinbarungen, langfristig durch Entkoppelung der Investitionen von der Kameralistik über neue Finanzierungsstrukturen.

Das Bündnis appelliert an die Bundesregierung, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die notwendigen Investitionen nicht weiter zu verzögern, sondern die Investitionslücke so schnell wie möglich zu schließen.

24-07-03 Weckruf der Verbände inkl Logos

D:Ferienreiseverordnung vom 1.7.-31.8.24

Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung wurde am 25. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 208 veröffentlicht und ist einen Tag später in Kraft getreten. Die geänderte Ferienreiseverordnung regelt das Fahrverbot für LKW über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger von 7:00 bis 20:00 Uhr an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2024 sowie in den Folgejahren auf den in der Verordnung aufgelisteten Streckenabschnitten von Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Diese wurden mit der in Kraft getretenen Änderung um den Abschnitt der Autobahn A 67 zwischen dem Darmstädter Kreuz und dem Viernheimer Dreieck ergänzt. Die ursprüngliche Absicht des BMDV, auch den Abschnitt der Autobahn A 3 zwischen Köln-Ost und dem Mönchhof-Dreieck mit einem Ferienfahrverbot zu belegen, wurde auf Intervention des DSLV und des Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz fallengelassen.

Ausnahmen von dem Ferienfahrverbot gelten nach § 3 der Ferienreiseverordnung für den Transport frischer Lebensmittel sowie für Fahrten im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße vom und zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof sowie für Fahrten im Kombinierten Verkehr Straße-Hafen innerhalb eines Umkreises von 150 km um den Hafen sowie für alle Leerfahrten, die mit den genannten Transportarten in Zusammenhang stehen. Weitere Ausnahmen vom Ferienfahrverbot können bei den nach Landesrecht zuständigen Straßenverkehrsbehörden gemäß § 4 der Ferienreiseverordnung beantragt werden.

Die aktuelle Fassung der Ferienreiseverordnung kann hier eingesehen werden.