Gemeinsamer Weckruf

Gemeinsamer Weckruf zur Bekämpfung des Fahrermangels

Eine breite Allianz führender Wirtschafts- und Logistikverbände hat einen gemeinsamen Weckruf zur Bekämpfung des zunehmenden Fahrermangels im Straßengüterverkehr veröffentlicht. Zu den beteiligten Organisationen zählen unter anderem bbs, BDI, BGA, BGL, BWVL, AMÖ, DSLV, HDE, Die Papierindustrie, VCI sowie WVMetalle.

Mit dem beigefügten Positionspapier fordern die Verbände die Bundesregierung nachdrücklich auf, dem strukturellen Fahrermangel wirksam zu begegnen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Logistikketten sowie die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten.

Kernforderung des Papiers ist die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der beteiligten Verbände sowie der fachlich zuständigen Ressorts. Vorgesehen ist insbesondere die Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Ziel dieser Arbeitsgruppe soll die Erarbeitung einer koordinierten, ressortübergreifenden Gesamtstrategie zur Sicherung des Fahrerarbeitsmarktes sein. Diese Strategie muss praxisnah ausgestaltet und anschließend konsequent umgesetzt werden, um spürbare Verbesserungen für Unternehmen und Beschäftigte zu erreichen.

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Auslandsreisekostensätze ab 1. Januar 2026

 

Neue Auslandsreisekostensätze ab 1. Januar 2026
Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2026 bekannt gemacht. Grundlage ist § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)

 

 

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Polen: Mauterhöhung ab 2026

Polen: Mauterhöhung und Netzausweitung ab 2026

Ab Donnerstag, dem 1. Januar 2026, steigen die Mautgebühren in Polen je nach Fahrzeugklasse um 4 % bis 6,6 %. Die Anpassung betrifft alle mautpflichtigen Fahrzeuge im elektronischen Mautsystem e‑TOLL.

Ausführliche Informationen zu den neuen Mautsätzen veröffentlicht der Betreiber des e‑TOLL‑Systems auf seiner offiziellen Website:

Änderung der e‑TOLL‑Gebühren (englisch): https://etoll.gov.pl/en/news/change-in-e-toll-rates/

Darüber hinaus plant das polnische Ministerium für Infrastruktur eine weitere Mauterhöhung ab Sonntag, dem 1. Februar 2026. Gleichzeitig soll das mautpflichtige Straßennetz um rund 645 Kilometer erweitert werden. Die konkret betroffenen Strecken werden derzeit noch festgelegt und schrittweise bekannt gegeben.

Aktuelle Informationen zum Mautsystem, zu betroffenen Straßen sowie zu technischen Anforderungen sind auf der offiziellen e‑TOLL‑Plattform abrufbar:

Offizielle e‑TOLL‑Website: https://etoll.gov.pl/en/

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die neue Maut in Polen?
Die erste Erhöhung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Eine weitere Anpassung ist zum 1. Februar 2026 vorgesehen.

Wie stark steigen die Gebühren?
Je nach Fahrzeugklasse beträgt die Erhöhung zwischen 4 % und 6,6 %.

Sind deutsche Transportunternehmen betroffen?
Ja. Die Regelungen gelten unabhängig vom Zulassungsstaat des Fahrzeugs für alle Nutzer des e‑TOLL‑Systems.
Wird das mautpflichtige Straßennetz erweitert?
Ja. Ab Februar 2026 sollen zusätzlich 645 km Straßen mautpflichtig werden.

Wo finde ich offizielle und aktuelle Informationen?
https://etoll.gov.pl/en/

Abkommen Deutschland–Kosovo in Kraft

Abkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo zum grenzüberschreitenden Straßenverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) teilt mit, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße am 12. Mai 2025 in Kraft getreten ist.

Die Bekanntmachung des Abkommens wurde am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
(BGBl. 2025 Teil II Nr. 308).

Link zum Abkommen:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-2/2025/308


Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird ein gemeinsamer, völkerrechtlich verbindlicher Rechtsrahmen für den Straßenpersonen- und Straßengüterverkehr zwischen Deutschland und dem Kosovo geschaffen.

Bereits seit 2017 konnten Verkehrsunternehmen beider Staaten auf Grundlage einer vorläufigen bilateralen Vereinbarung Genehmigungen für Wechsel- und Transitverkehre beantragen. Diese Übergangsregelung wird nun durch das formelle Abkommen ersetzt.


Bedeutung für deutsche Speditions- und Verkehrsunternehmen

Rechts- und Planungssicherheit
Die bisherige Übergangsregelung wird durch ein dauerhaft geltendes, völkerrechtlich verbindliches Abkommen ersetzt.

Erleichterter Marktzugang
Transporte von und nach Kosovo sowie Transitverkehre können künftig auf einer klar geregelten rechtlichen Grundlage durchgeführt werden.

Bilaterale Kontinuität
Die seit 2017 praktizierte Genehmigungspraxis bleibt im Kern bestehen und wird nun offiziell durch das Abkommen abgesichert.

Kompatibilität mit EU-Standards
Das Abkommen orientiert sich an bestehenden europäischen Mustern für bilaterale Verkehrsabkommen und trägt zur Harmonisierung der Rahmenbedingungen bei.


Einordnung

Das Abkommen stellt einen weiteren Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Kosovo dar und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den internationalen Straßengüterverkehr nachhaltig.