Hinweisgeberschutzgesetz (HINSchG) Sachsen (Dresden, Leipzig, Chemnitz)
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Whistleblower - Schutz für Dresden, Leipzig, Chemnitz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HINSchG) ist ein wichtiges Gesetz, das den Schutz von Personen regelt, die Informationen über rechtswidriges Verhalten oder Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen melden. Es zielt darauf ab, Whistleblower vor Repressalien zu schützen und ihnen eine sichere Möglichkeit zu bieten, ihre Hinweise zu äußern.
In Städten wie Dresden, Leipzig und Chemnitz gilt dieses Gesetz ebenfalls, und es ist wichtig, dass sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen in diesen Regionen geeignete Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen einrichten. Dies fördert nicht nur die Transparenz, sondern auch das Vertrauen in die Institutionen.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Meldestelle zum Schutz von Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz ( HinSchG ), auch Whistleblowergesetz genannt, verpflichtet ab Juli 2023 (für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern) bzw. ab Dezember 2023 (für Unternehmen mehr als 49 Mitarbeitern) zur Einrichtung von internen Meldestellen. Das HinSchG sieht zudem die Beauftragung einer geschulten Person gemäß § 15 HinSchG zur Betreuung der Meldestelle zum Schutz von Hinweisgeber (engl. Whistleblower) vor, welche zudem die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahren muss.
Die Flüsterbox - Anonyme Meldeplattform für Whistleblower
Umsetzung nach Hinweisgeberschutzgesetz
Die Flüsterbox GmbH bietet die Einrichtung der internen Meldestellen nach den gesetzlichen Vorschriften an und bietet darüber hinaus die Nutzung einer anonymen Meldeplattform zum Hinweisgeberschutz und stellt unter anwaltlicher Aufsicht eine externe Fachkraft. Sie richtet die Meldestelle für sie ein, organisiert die Meldestelle und übernimmt die Betreuung der Meldestelle, überwacht die Fristen, übernimmt die Dokumentation der Fall Daten und gibt Empfehlungen für die Fallentscheidung.
Vorteil:
Schnelle Einrichtung - autarker Betrieb - keine Ressourcenbindung
Sie erhalten von uns den Zugang und es kann losgehen. Neben der Fachkraft für den Hinweisgeberschutz (Whistleblowerschutz) erhalten Sie eine Komplettlösung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht aus einer Hand. Sie benötigen keine eigenen Personalressourcen. Wir arbeiten mit einer renommierten Kanzlei für Arbeitsrecht zusammen. Es erfolgt eine Unterstützung in der Fallbearbeitung mit arbeitsrechtlicher Fachkompetenz unterliegen wir der anwaltlichen Schweigepflicht, ohne das für Sie weitere Kosten entstehen.
- Gewährleistung der Kommunikation mit Hinweisgebern und dem Unternehmen
- online - Bereitstellung einer Software nach Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, erreichbar über Verlinkung auf der Webseite Ihres Unternehmens
- Sicherstellung der Anonymität von Hinweisgebern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen
- Annahme der anonymen Meldung, Telefonische Meldeannahme und Überwachung E-Mail-Postfach rund um die Uhr
- Persönliches Gespräch, Dokumentation und Wahrung der Fristen nach dem Gesetz
- Kommunikation mit Hinweisgeber sowie rechtliche Beratung und abschließende Beurteilung
Kurz erklärt:
Das Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG ist ein Gesetz, das dazu dient, Personen, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden (Hinweisgeber oder Whistleblower), rechtlichen Schutz zu bieten. Solche Missstände können beispielsweise Korruption, Betrug, Umweltvergehen, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder andere rechtswidrige Handlungen sein. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Whistleblower keine beruflichen oder rechtlichen Nachteile erleiden, wenn sie solche Missstände melden. Der Vorteil des Gesetzes ist darin zu erkennen, dass Missstände in der Firma zunächst intern bekannt werden und vom Unternehmen selbst aufgeklärt und abgestellt werden können.
Typischerweise enthält ein Hinweisgeberschutzgesetz folgende Bestimmungen:
- Anonymität: Es ermöglicht Hinweisgebern, anonym Missstände zu melden, um ihre Identität zu schützen. (Die deutsche Gesetzesfassung enthält keine Pflicht zur anonymen Meldung, wir bieten diese als Inklusivleistung an.)
- Schutz vor Nacht: Das Gesetz verbietet Arbeitgebern oder anderen Beteiligten, gegen Hinweisgeber nachteilig Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierung am Arbeitsplatz.
- Rechtliche Sanktionen: Es sieht Sanktionen oder Strafen für Personen oder Organisationen vor, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen und Hinweisgeber schikanieren.
- Vertraulichkeit: Das Gesetz regelt oft die Handhabung und den Schutz der gemeldeten Informationen, um sicherzustellen, dass sensible Informationen nicht in die falschen Hände geraten.
- Unterstützung und Beratung: Es kann auch Unterstützung und Beratung für Hinweisgeber bereitstellen, um sicherzustellen, dass sie die Meldung richtig durchführen können.
Die genauen Bestimmungen und Regelungen eines Hinweisgeberschutzgesetzes können von Land zu Land unterschiedlich sein, da sie oft in nationalen Gesetzgebungen verankert sind. Der Zweck solcher Gesetze besteht darin, die Integrität und Transparenz von Organisationen zu fördern und Fehlverhalten aufzudecken, ohne dass diejenigen, die es melden, Angst vor Repressalien haben müssen.
Kontakt zum Vertrauensanwalt:
Rechtsanwalt Ronny Neumann
Kanzlei BWP mbB
Ahornstraße 38
09112 Chemnitz
Telefon: 0371 33493290
Email: chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de
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