Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS)

Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) für die Förderperiode 2024 wurde durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verlängert. Die neue Frist zur Einreichung von Förderanträgen endet am 29. November 2024. Interessierte Unternehmen können ihre Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiterhin über das eService-Portal des BALM einreichen: https://antrag-gbbmvi.bund.de/.

Seit dem Start des Förderprogramms im Jahr 2019 konnten durch das Programm bereits mehr als 23.000 Abbiegeassistenzsysteme gefördert werden. Diese Systeme tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei, insbesondere zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern bei Abbiegevorgängen.

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Juli 2024 erfolgt die Förderung von Abbiegeassistenzsystemen ausschließlich über das Förderprogramm AAS. Dies betrifft nun auch Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, deren Förderung bisher über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) – vormals bekannt als „De-minimis“ – beantragt werden musste.

Für weiterführende Informationen zum Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme 2024 besuchen Sie bitte die offizielle Seite des BALM unter:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/Foerderperiode2024_ab_20240701/foerderperiode2024_node.html.

Antragsportal des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV):

https://antrag-gbbmvi.bund.de/