THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr,

nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zum neuen gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehr und zu weiteren relevanten Regelungen.

Mit dem am 6. Juni 2024 vom Bundestag beschlossenen und am 5. Juli 2024 vom Bundesrat gebilligten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum eingeführt. Diese Regelung tritt ab dem 22. August 2024 in Kraft.

Wichtige Regelungen:
Absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger und Fahrer*innen unter 21 Jahren.
Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsument*innen, um der Gefährdung durch Mischkonsum vorzubeugen.

Hintergrund:
Bislang existierte kein gesetzlicher Grenzwert für THC im Straßenverkehr. Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum basiert auf den Empfehlungen einer unabhängigen Expertengruppe, die den Wert als vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille einstuft. Diese Regelung trägt zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit bei, insbesondere durch die besonderen Vorschriften für Fahranfänger und junge Fahrer*innen.

Kampagne „don’t drive high“
Bereits im Rahmen der Legalisierung von Cannabiskonsum am 1. April 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Kampagne „don’t drive high“ gestartet. Diese Initiative betont die Wichtigkeit, Cannabiskonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen strikt zu trennen. Weitere Informationen finden Sie unter www.dontdrivehigh.de.

DGUV-Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in ihrer Pressemitteilung vom 07.11.2023 betont, dass Beschäftigte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln sich und andere nicht gefährden dürfen. Arbeitgebende dürfen Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen, nicht beschäftigen. Diese Regelungen sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) klar definiert.

Mehr dazu finden Sie in der DGUV-Pressemitteilung