Neue Auslandsreisekostensätze ab 1. Januar 2026
Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2026 bekannt gemacht. Grundlage ist § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
2025-12-05-steuerliche-behandlung-reisekosten-2026