Abkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo zum grenzüberschreitenden Straßenverkehr
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) teilt mit, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße am 12. Mai 2025 in Kraft getreten ist.
Die Bekanntmachung des Abkommens wurde am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
(BGBl. 2025 Teil II Nr. 308).
Link zum Abkommen:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-2/2025/308
Hintergrund
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird ein gemeinsamer, völkerrechtlich verbindlicher Rechtsrahmen für den Straßenpersonen- und Straßengüterverkehr zwischen Deutschland und dem Kosovo geschaffen.
Bereits seit 2017 konnten Verkehrsunternehmen beider Staaten auf Grundlage einer vorläufigen bilateralen Vereinbarung Genehmigungen für Wechsel- und Transitverkehre beantragen. Diese Übergangsregelung wird nun durch das formelle Abkommen ersetzt.
Bedeutung für deutsche Speditions- und Verkehrsunternehmen
• Rechts- und Planungssicherheit
Die bisherige Übergangsregelung wird durch ein dauerhaft geltendes, völkerrechtlich verbindliches Abkommen ersetzt.
• Erleichterter Marktzugang
Transporte von und nach Kosovo sowie Transitverkehre können künftig auf einer klar geregelten rechtlichen Grundlage durchgeführt werden.
• Bilaterale Kontinuität
Die seit 2017 praktizierte Genehmigungspraxis bleibt im Kern bestehen und wird nun offiziell durch das Abkommen abgesichert.
• Kompatibilität mit EU-Standards
Das Abkommen orientiert sich an bestehenden europäischen Mustern für bilaterale Verkehrsabkommen und trägt zur Harmonisierung der Rahmenbedingungen bei.
Einordnung
Das Abkommen stellt einen weiteren Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Kosovo dar und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den internationalen Straßengüterverkehr nachhaltig.